Warum brauche ich als Physiotherapeut ein Notrufsystem?
Eine funktionierende Notrufanlage ist laut den Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbands (§ 124 SGB V) Pflichtbestandteil der Praxisausstattung für die Kassenzulassung. Sie muss in allen Behandlungsräumen vorhanden sein, in denen Patienten ohne ständige Therapeutenanwesenheit behandelt werden – zum Beispiel während Wärmetherapie, Elektrotherapie, Ultraschall oder gerätegestützter Krankengymnastik.
Für Ergotherapiepraxen gilt diese Pflicht nicht: Der Ergotherapie-Vertrag nach § 125 SGB V nennt nur einen Notrufknopf auf der Patiententoilette (Barrierefreiheit).